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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma HSF Sound & Light



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Stand vom: 01.01.2021

§1 Geltung

Für sämtliche Verträge, Buchungen und geschäftlichen Handlungen mit der Firma HSF Sound & Light, vertreten durch den Inhaber Jörg Fischer gelten folgende Bedingungen. Der Kunde (Veranstalter) erkennt diese uneingeschränkt an. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden (Veranstalters), die diesen Bedingungen widersprechen, sind für uns unverbindlich. Abweichungen von unseren Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch die Firma HSF Sound & Light schriftlich bestätigt wurden.

§2 Bezahlung, Gage

Die Preise für unsere Verleihartikel ergeben sich aus individuellen Angeboten oder den dafür geschlossenen Verträgen mit unseren Kunden.
Die Höhe der Gage für unsere DJ's ergibt sich aus den geschlossenen Verträgen oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen.
Die Pauschalpreise/Paketpreise beinhalten die Gage für den/die DJ/DJ's (falls dieser gewünscht wird), An- und Abfahrt zum Veranstaltungsort sowie Auf- und Abbau der technischen Einrichtungen.
Die Veranstaltungsdauer ergibt sich aus dem Vertrag, behördlichen Bedingungen oder den Anweisungen des Veranstalters.
Dauert die Veranstaltung länger als im Vertrag vereinbart, so wird ab einer Überziehungszeit von 30 min für jede weitere angebrochene Stunde der entsprechende Technikerstundensatz für jede anwesende Person der Firma HSF Sound & Light fällig.
Bei größeren Veranstaltungen (oder ab einem Auftragswert von 500 €), behalten wir uns vor, eine Anzahlung einzufordern. Diese beträgt, wenn nicht anders vereinbart, 50% des Auftragwertes und ist bis 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten.
Zahlungen sind ausschließlich direkt und ohne Abzug vorzunehmen. Akzeptiert werden folgende Zahlungsarten:
  • Barzahlung vor, während oder direkt nach der Veranstaltung.
  • Überweisung des Rechnungsbetrages auf das Konto der Firma HSF Sound & Light nach Rechnungseingang. Spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungseingang.

Schecks, Kreditkarten oder Ähnliches werden nicht akzeptiert.

§3 Mitnahme und Rückgabe von Verleihartikeln

Alle Artikel aus unserem Verleihprogramm werden vor der Herausgabe an den Kunden auf ihre einwandfreie Funktion hin überprüft. Der Kunde hat das Recht, sich jeden von ihm gewünschten Artikel vor der Mitnahme und der Unterzeichnung des Mietvertrages durch einen Mitarbeiter der Firma HSF Sound & Light vorführen zu lassen. Die Firma HSF Sound & Light behält sich vor, sich vor der Herausgabe der Verleihartikel vom Kunden einen gültigen Personalausweis zeigen zu lassen. In einzelnen Fällen können die Mitarbeiter der Firma HSF Sound & Light auch eine Kopie des Ausweises anfertigen. Diese dient ausschließlich für interne Zwecke.
Bei der Rückgabe der Verleihartikel durch den Kunden werden diese durch einen unserer Mitarbeiter auf einwandfreie Funktion und evtl. Schäden hin überprüft. Werden Beschädigungen oder Verluste von Geräten festgestellt, so gehen die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung voll zu Lasten des Kunden. Ausgenommen hiervon sind Defekte an Leuchtmitteln (Birnen etc.), die während dem sachgemäßen Einsatz entstanden sind. Die Kosten (Wartungskosten) für deren Ersatz sind bereits pauschal im Mietpreis enthalten. Dies bedeutet aber nicht, das Kosten zurück erstattet werden, wenn das/die Leuchtmittel bei der Rückgabe einwandfrei funktioniert/en. Sollte bei der Funktionsüberprüfung festgestellt werden, dass das/die Leuchtmittel durch unsachgemäßen Gebrauch zerstört worden sind, so gehen die Kosten für deren Ersatz zu Lasten des Kunden.

§4 Rücktritt vom Vertrag

Der Kunde hat die Möglichkeit, von geschlossenen Verträgen zurückzutreten, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:
Bei Komplettpaketen mit Technik und DJ
Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn:   10% des Auftragswertes
Rücktritt bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn:   30% des Auftragswertes
Rücktritt bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn:   50% des Auftragswertes
Rücktritt bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn:   70% des Auftragswertes

Für ein Nichterscheinen des DJ und/oder des technischen Materials am Veranstaltungstag wird eine maximale Konventionalstrafe in Höhe des vereinbarten Vertragswertes fällig. Ausgenommen davon sind Verhinderungen durch unabwendbare, nicht reparable, technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe (höhere Gewalt), Krankheit, Unfall oder Tod.
Die Firma HSF Sound & Light versucht in jedem zuvor genannten Fall, rechtzeitig zu Veranstaltungsbeginn einen gleichwertigen Ersatz zu stellen. Ist dies der Fall, so hat der Kunde kein Recht vom Vertrag zurückzutreten oder Zahlungen zurückzuhalten. Insgesamt belaufen sich gegenseitige Schadensersatzansprüche auf die Höhe des Auftragswertes. Diese AGB sind von http://www.hsfsoundlight.de kopiert worden!!

Bei Verträgen über Verleihartikel
Rücktritt bis 7 Tage vor Verleihdatum:   0% des Auftragswertes
Rücktritt bis 3 Tage vor Verleihdatum:   10% des Auftragswertes
Rücktritt bis 1 Tag vor Verleihdatum:   40% des Auftragswertes

Kann die Firma HSF Sound & Light die gemieteten Artikel nicht rechtzeitig oder nur teilweise zum vereinbarten Abholtermin stellen, so wird eine maximale Konventionalstrafe in Höhe des Auftragswertes fällig. Ausgenommen davon sind Ausfälle durch wichtige Gründe (höhere Gewalt) und Unfall.

Bei Buchungen eines DJ

Rücktritt bis 7 Tage vor Auftritt:   20% der Gage
Rücktritt bis 5 Tage vor Auftritt:   40% der Gage
Rücktritt bis 3 Tage vor Auftritt:   50% der Gage
Rücktritt bis 1 Tag vor Auftritt:   75% der Gage

Für ein Nichterscheinen des DJ am Veranstaltungstag wird eine maximale Konventionalstrafe in Höhe des vereinbarten Vertragswertes fällig. Ausgenommen davon sind Verhinderungen durch unabwendbare, nicht reparable, technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe (höhere Gewalt), Krankheit, Unfall oder Tod.
Die Firma HSF Sound & Light versucht in jedem zuvor genannten Fall, rechtzeitig zu Veranstaltungsbeginn einen gleichwertigen Ersatz-DJ zu stellen. Ist dies der Fall, so hat der Kunde kein Recht vom Vertrag zurückzutreten oder Zahlungen zurückzuhalten. Insgesamt belaufen sich gegenseitige Schadensersatzansprüche auf die Höhe des Auftragswertes.

§5 GEMA

Durch die Firma HSF Sound & Light erfolgt keine Meldung einer Veranstaltung bei der GEMA, auch werden keine Zahlungen geleistet oder erstattet. Der Veranstalter ist informiert, dass die DJ's der Firma HSF Sound & Light im Sinne der GEMA auch mit digitalen Kopien urheberrechtlich geschützter Werke arbeiten. Er gibt dies bei seiner Meldung an die GEMA an. Die Firma HSF Sound & Light stellt dem Veranstalter auf Wunsch die an der Veranstaltung gespielten Lieder als Liste zur Verfügung. Dies muss vor der Veranstaltung der Firma HSF Sound & Light mitgeteilt werden.

§6 Haftung

Für Schäden am Equipment einschließlich Datenträgern, die durch Gäste oder den Veranstalter während der Aufbau- und Abbauzeit oder der Dauer der Veranstaltung entstehen, haftet ausschließlich der Veranstalter/Kunde. So auch für Personenschäden, sofern sie nicht durch grob fahrlässiges Verhalten der Mitarbeiter unserer Firma verursacht werden.
Ist es den Mitarbeitern und DJ's der Firma HSF Sound & Light durch nicht eigen zu verantwortende Umstände (behördliche Anordnungen, Stromschwankungen, Stromausfall, Störungen beim Veranstaltungsbetrieb, Krawalle etc.) oder höherer Gewalt (Naturkatastrophen etc.) unmöglich, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, so hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, kein Recht auf Teilzahlungen und keinen Anspruch auf Schadenersatz.

§7 Sonstiges

  • Der Veranstalter sorgt für eine direkte Zufahrtsmöglichkeit zum Veranstaltungsort, so dass die technischen Anlagen auf kürzestem Weg zum Bestimmungsort gebracht werden können.
  • Der Veranstalter sorgt für einen sicheren und kostenfreien Parkplatz in der Nähe des Veranstaltungsortes, auf dem das/die Fahrzeug/e der Firma HSF Sound & Light für die Dauer der Veranstaltung abgestellt werden können.
  • Der Veranstalter sorgt für eine stabile Spannungsversorgung vor Ort. Dabei ist besonders auf eine Absicherung durch einen FI- Schalter (Fehlerstromschutzschalter) zu achten. Die Anforderungen an die Spannungsversorgung und deren Anschlüsse ergeben sich aus den geschlossenen Verträgen mit unseren Kunden. Dem Veranstalter ist bekannt, dass er bei evtl. Schäden am Equipment der Firma HSF Sound & Light durch fehlerhafte oder schadhafte Spannungsquellen oder Gebäudeinstallationen selbst haftet. Wir behalten uns vor, die Gegebenheiten vor dem Aufbau durch unsere Techniker überprüfen zu lassen. Dies bedeutet aber nicht, dass die Firma HSF Sound & Light nach einer Überprüfung die Haftung für die Spannungsversorgung oder die Gebäudeinstallation übernimmt, da diese nur oberflächlich stattfinden kann.
  • Der Veranstalter stellt einen stabilen und sicher stehenden Tisch mit den Mindestmaßen 2 m * 1 m zur Verfügung, auf dem die technischen Geräte des DJ/der DJ's aufgebaut werden.
  • Der Veranstalter sorgt für eine angemessene Verpflegung des während der Veranstaltung anwesenden Personals der Firma HSF Sound & Light. Alkoholfreie Getränke müssen während der gesamten Dauer der Veranstaltung zur Verfügung stehen.
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